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Öffentliche Bekanntmachung: 12. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Löffingen-Friedenweiler (Löffingen, Altenpflegeheim), Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung:
12. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes Löffingen-Friedenweiler (Löffingen, Altenpflegeheim), Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen - Gemeinde Friedenweiler hat am 02.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) Löffingen-Friedenweiler zum 12. Mal punktuell zu ändern. Die Änderung betrifft die Stadt Löffingen im Ortsteil Löffingen, wo im Bereich des Bebauungsplanes „Altenpflegeheim“ in einer Entfernung von ca. 150 m südöstlich des historischen Stadtkerns ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Altenpflegeheim mit Ärztehaus“ (Größe 0,7 ha) gemäß dem Entwurf zur 12 FNP-Änderung vom 02.05.2024 dargestellt werden soll.
Der Änderungsbeschluss für die 12. punktuelle Änderung wurde gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst. Der Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist dem Lageplan vom 02.05.2024 zu entnehmen. Maßgebend ist der Entwurf zur 12. Flächennutzungsplan-Änderung.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der 12. punktuellen FNP-Änderung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 17. Juni bis einschließlich Donnerstag, den 18. Juli 2024, für die frühzeitige Beteiligung öffentlich ausgelegt.
Die Entwurfsunterlagen finden Sie hier
Begründung zur 12. Änderung (PDF-Datei)
Umweltbericht (Steckbrief) zur 12. Änderung. (PDF-Datei)
Zusätzlich erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine öffentliche Auslegung des Entwurfes der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen- im Rathaus in 79843 Löffingen, Rathausplatz 1, Bürgerbüro, während der Dienststunden. Diese sind: Mo: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Di: 9.30 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Do: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr.
Während der Beteiligungsfrist besteht im Rathaus die Möglichkeit zur Information, zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Stellungnahmen zur der Planung können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden und sollen elektronisch übermittelt werden an:
bauamt@loeffingen.de
Während der o.a. Beteiligungsfrist können im Rathaus Löffingen Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zu gegebener Zeit bekannt gemacht wird, besteht erneut die Möglichkeit zur Information und Stellungnahme.
Löffingen, den 10.06.2024
gez. Tobias Link, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen-Friedenweiler